Stromsteuer-Schnellrechner

Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Stromsteuer und Energiesteuer Ihr Unternehmen zurückbekommen kann.

Nur WZ-Abschnitte B–F (produzierendes Gewerbe) sind erstattungsberechtigt.

Ihr gesamter Stromverbrauch über alle Standorte. 1.000 kWh = 1 MWh.

Ihr gesamter Erdgasverbrauch. Steht auf der Gasrechnung.

Gut zu wissen

Wer ist berechtigt?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit WZ-Abschnitt B–F. Das betrifft ca. 230.000 Unternehmen in Deutschland.

Wie hoch ist die Erstattung?

§9b StromStG: 20,00 €/MWh Strom. §54 EnergieStG: 1,38 €/MWh Erdgas. Jeweils abzüglich 250 € Schwellen-/Abzugsbetrag pro Jahr.

Wo wird beantragt?

Die Einreichung erfolgt über das Zoll-Portal beim zuständigen Hauptzollamt (nicht beim Finanzamt). Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.

Holen Sie sich Ihre Stromsteuer zurück

14 Tage kostenlos. Automatische Berechnung. Vorausgefüllte Formulare.

Jetzt kostenlos starten