Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Stromsteuer und Energiesteuer Ihr Unternehmen zurückbekommen kann.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit WZ-Abschnitt B–F. Das betrifft ca. 230.000 Unternehmen in Deutschland.
§9b StromStG: 20,00 €/MWh Strom. §54 EnergieStG: 1,38 €/MWh Erdgas. Jeweils abzüglich 250 € Schwellen-/Abzugsbetrag pro Jahr.
Die Einreichung erfolgt über das Zoll-Portal beim zuständigen Hauptzollamt (nicht beim Finanzamt). Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
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