Stromsteuer-Rückerstattung für KMU

Produzierende Unternehmen können sich einen Teil der gezahlten Strom- und Energiesteuer vom Hauptzollamt erstatten lassen. Bis zu 20 €/MWh Strom und 1,38 €/MWh Erdgas – jedes Jahr.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie beträgt aktuell 20,50 €/MWh (2,05 ct/kWh) und wird vom Energieversorger erhoben und an das Hauptzollamt abgeführt.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (WZ-Abschnitte B–F) gibt es Möglichkeiten, einen Teil dieser Steuer zurückzubekommen:

§9b StromStG

Allgemeine Stromsteuer-Entlastung für das produzierende Gewerbe.

  • Entlastung: 20 €/MWh
  • Selbstbehalt: 250 €/Jahr
  • Einreichung: Zoll-Portal

§54 EnergieStG

Energiesteuer-Entlastung für Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl.

  • Entlastung Erdgas: 1,38 €/MWh
  • Selbstbehalt: 250 €/Jahr
  • Einreichung: Zoll-Portal

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes gemäß §2 Nr. 3 StromStG. Das umfasst die WZ-Abschnitte:

B
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C
Verarbeitendes Gewerbe (z.B. Metallbau, Maschinenbau, Lebensmittel, Kunststoff)
D
Energieversorgung
E
Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
F
Baugewerbe

Nicht berechtigt:

Handel (G), Gastgewerbe (I), Dienstleistungen (J–U) und Landwirtschaft (A) sind von der Erstattung nach §9b StromStG und §54 EnergieStG ausgeschlossen. Für diese gelten ggf. andere Regelungen (z.B. §9a StromStG für bestimmte Prozesse).

So funktioniert der Antrag

Vom Rechnungsupload bis zur Einreichung im Zoll-Portal in 5 Schritten:

1

Rechnungen sammeln

Alle Strom- und Gasrechnungen des Antragsjahres zusammentragen und in ScopeIX hochladen.

2

Verbrauch prüfen

Gesamtverbrauch in MWh ermitteln und auf Plausibilität prüfen. Die Plattform berechnet alles automatisch.

3

Antragspaket erstellen

ScopeIX bündelt Berechnung, Verbrauchsaufstellung und erforderliche Nachweise zu einem strukturierten Antragspaket.

4

Im Zoll-Portal einreichen

Das Antragspaket im Zoll-Portal elektronisch beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Frist: 31. Dezember des Folgejahres.

5

Erstattung erhalten

Das Hauptzollamt prüft den Antrag und überweist die Erstattung. Typische Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen.

Wichtige Fristen

Antragsfrist

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt eingehen. Für das Verbrauchsjahr 2025 also bis zum 31.12.2026.

Zuständigkeit

Zuständig ist das Hauptzollamt (nicht das Finanzamt!) des Betriebssitzes. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 4–8 Wochen.

Antragspaket

ScopeIX bündelt Berechnung, Verbrauchsaufstellung und erforderliche Nachweise zu einem Antragspaket für die Einreichung im Zoll-Portal.

Rückwirkend

Haben Sie in den letzten Jahren keinen Antrag gestellt? Für offene Folgejahre können Sie die Erstattung noch nachträglich beantragen.

Rechenbeispiel

Ein Metallbaubetrieb mit 600 MWh Stromverbrauch und 200 MWh Gasverbrauch:

PositionBetrag
§9b StromStG brutto: 600 MWh × 20 €/MWh12.000,00 €
Abzgl. Selbstbehalt Strom– 250,00 €
Erstattung Strom netto11.750,00 €
§54 EnergieStG brutto: 200 MWh × 1,38 €/MWh276,00 €
Abzgl. Selbstbehalt Gas– 250,00 €
Erstattung Erdgas netto26,00 €
Gesamterstattung11.776,00 €

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ScopeIX berechnet Ihre Erstattung und erstellt Ihr Antragspaket für die Einreichung im Zoll-Portal.